Die Basis für die Arbeitssicherheit ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit all seinen Verordnungen. Im Vordergrund steht die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen. Deshalb müssen die vorliegenden Gefahren hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit minimiert bzw. abgeklärt werden.
Dadurch können Ausfälle und Verluste oder andere negative wirtschaftliche Folgen vermieden werden.
Hier sind einige für Sie relevante Informationen:
- Consulting: Ich berate Unternehmen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen in Fragen der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung.
- Unterstützung: Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit.
- Gefahrenerkennung: Meine Aufgabe ist es, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
- Planung und Umsetzung: Ich bin in die Planung neuer Anlagen, die Einführung neuer Verfahren und Werkstoffe sowie in die Bereiche Unfallverhütung, Berufskrankheiten und Sicherheit am Arbeitsplatz involviert.
Arbeitsplatzevaluierung - Was ist das und wer macht das?
Bei einer Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) werden durch die sach- und fachgerechte Bewertung, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken systematisch ermittelt und beurteilt. Dazu werden Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung bzw. Risiko- und Gefahrenminimierung festgelegt.
Gerne übernehme ich für Sie eine Arbeitsplatzevaluierung, sowie die Erstunterweisung der MitarbeiterInnen, Mitarbeiterschulungen und die Erstellung detaillierter Betriebsanweisungen für alle Arbeitsbereiche.