Externer Brandschutzbeauftragter laut „Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz" (TRVB)
Brandschutz ist von entscheidender Bedeutung, um Leben und Eigentum zu schützen. Die Grundlage für effektiven Brandschutz liegt in verschiedenen Maßnahmen, die darauf abzielen, Feuer zu verhindern, seine Ausbreitung zu begrenzen und Menschen zu retten.
Ich organisiere für Ihren Betrieb den optimalen organisatorischen Brandschutz. Dadurch soll ein möglichst optimaler Sicherheitsstandard erreicht und gehalten werden.
- Regelmäßige Begehung als Brandschutzbeauftragter
- Vorbeugenden Brandschutz (TRVB 119, 120, 121)
- Herstellung und/oder Kontrolle von Brandschutzplänen sowie der Brandschutzordnung
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, den Brandschutz betreffend
- Unterweisung von Personen, die sich ständig im Gebäude aufhalten, im Brandschutz (mindestens 1x jährlich)
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden (Freigabeschein)
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz
Brauchen Sie eigentlich eine/n Brandschutzbeauftragte/n?
Bereits ab einem Mitarbeiter besagt das Arbeitnehmer(Innen)-Schutzgesetz (ASchG) zu §25 Abs 1, „Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden."
Es kann jedoch auch sein, dass die Behörde einen für Ihr Unternehmen vorschreibt.
Mein Ziel ist es, durch die angepasste Betreuung die Entstehung von Bränden zu verhindern und Personen, Anlagen und Einrichtungen zu schützen.
Gerne können Sie mit mir einen Termin vereinbaren. Ich unterbreite Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, kostenfreies Angebot.